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IVD-Standesregeln wozu wir uns verpflichten

IVD-Standesregeln

In der Fassung des Beschlusses der IVD-Mitgliederversammlung am 20. Mai 2006 in Düsseldorf

Präambel

Jedes Mitglied des Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. hat sich innerhalb und außerhalb seines Berufes seiner besonderen Vertrauensstellung und der volkswirtschaftlichen Verantwortung würdig zu erweisen und darauf zu achten, dass durch sein Verhalten und das seiner Mitarbeiter das Ansehen des gesamten Berufsstandes gefördert wird.

I. Standespflichten

(1) Es gehört zu den Pflichten des IVD-Mitglieds,

  • sich ständig fachlich fort- und weiterzubilden und stets aktuelles Fachwissen seinen Kunden gegenüber bereit zu halten,
  • sich permanent und umfassend über alle Gegebenheiten wirtschaftlicher und rechtlicher Natur für die Ausübung seines Berufes zu informieren und mit den daraus gewonnenen Kenntnissen seine Kunden fachgerecht zu beraten,
  • bei der Werbung um Aufträge wahrheitsgemäße Angaben über die eigene Leistungsfähigkeit und die Ausstattung des eigenen Unternehmens zu machen,
  • Eigeninteresse an einem Objekt unverzüglich mitzuteilen.

(2) Das IVD-Mitglied hat für sich und seine Mitarbeiter eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme entsprechend der Geschäftstätigkeit abzuschließen und zu unterhalten.

(4) Das IVD-Mitglied ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat Geschäftsvorgänge vertraulich zu behandeln, soweit dies in Erfüllung des Auftrages möglich ist.

(5) Das IVD-Mitglied unterliegt der Verpflichtung, sich stets kollegial zu verhalten und sich bei Meinungsverschiedenheiten mit Kollegen zunächst an den Berufsverband zwecks gütlicher Einigung zu wenden.

(6) Das IVD-Mitglied hat Fremdgelder getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten.

II. Standeswidriges Verhalten

Es ist im Besonderen standeswidrig,

  • gegen die vom Bundeskartellamt mit Beschluss vom 18. September 2006 genehmigten IVD – Wettbewerbsregeln zu verstoßen,
  • bei der Werbung um einen Auftrag bewusst einen außerhalb der Marktlage liegenden Preis zu nennen, um auf diese Weise den Auftrag zu erhalten,
  • Vorschüsse auf die Provision zu fordern,
  • sich als alleinbeauftragt darzustellen, ohne nachweisbar über einen Alleinauftrag zu verfügen,
  • sich einem Auftraggeber unter Missachtung lauteren Wettbewerbs aufzudrängen, der bereits anderweitig einen Auftrag erteilt hat,
  • Objekte mit voller Anschrift gegen den erklärten Willen des Auftraggebers öffentlich anzubieten,
  • sich unter dem Vorwand eines persönlichen Interesses oder unter Einschaltung Dritter Kenntnisse zu verschaffen, um diese dann im Geschäftsbetrieb zu verwerten.

III. Verstöße

Verstöße gegen die IVD-Standesregeln werden in Abstimmung mit dem IVD Bundesverband regelmäßig nach der Satzung des zuständigen IVD-Regionalverbands geahndet.

Als Mitglied des IVD sind wir zur Einhaltung der Regeln verpflichtet.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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